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IGeL - Individuelle Gesundheitsleistungen Warum zahlt die Krankenkasse IGeL nicht? Meistens zahlt die Kasse Individuelle Gesundheitsleistungen nicht, weil deren Nutzen durch wissenschaftliche Studien nicht ausreichend belegt ist. Ärzte dürfen diese Leistungen trotzdem als IGeL anbieten. Andere IGeL zahlen die Krankenkassen nicht, weil sie für diese Leistungen gar nicht zuständig sind. Zum Beispiel für sportmedizinische Untersuchungen oder Schönheitsoperationen. Wann zahlt die Kasse IGeL manchmal doch? Die Krankenkassen können freiwillig Leistungen anbieten, die über ihre gesetzliche Aufgabe hinausgehen. Welche das sind, müssen Kassen genau in ihre Satzung schreiben. Erlaubt sind alle Untersuchungen oder Behandlungen, die als Kassenleistung nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Das können auch welche sein, bei denen nicht klar ist, ob sie nützen. Noch eine Besonderheit: Wenn man im Krankenhaus liegt, zahlt die Krankenkasse auch für Leistungen, die beim Arzt nicht übernommen werden. Wer legt fest, was die Krankenkasse zahlt? Das macht der sogenannte Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA). Hier einigen sich Spitzenvertreter der Ärzte und Krankenkassen darauf, welche Untersuchungs- oder Behandlungsverfahren von den Kassen bezahlt werden. Ganz wichtig ist dabei der wissenschaftliche Nachweis, dass ein Verfahren nützt und medizinisch notwendig ist. Bei vielen IGeL gibt es diesen Nachweis aus Sicht des G-BA nicht. Welche IGeL nützen, welche nicht? Bei dieser Frage kann der sogenannte IGeL-Monitor helfen (www.igel-monitor.de). Im Auftrag des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen schätzen dort Experten ein, welche IGeL sinnvoll sind. Einige werden eher positiv bewertet, bei anderen ist es unklar oder die Bewertung sogar negativ. Das ist gut zu wissen, denn manche Selbstzahlerleistungen können sogar riskant sein, etwa der Eierstock-Ultraschall. Die Einschätzung des IGel-Monitors kann helfen. Am Ende müssen Sie aber selbst entscheiden, ob Sie eine Leistung brauchen, für die die Kasse begründet nicht aufkommt. Ausnahme: Leistungen, die nicht zu den gesetzlichen Aufgabe der Krankenkassen gehören, aber trotzdem empfehlenswert sind. Beispiel dafür sind Impfungen vor Reisen in bestimmte Länder oder sportmedizinische Untersuchungen vor besonderen Belastungen. |
Was muss mir der Arzt erklären, wenn er IGeL anbietet? Vor einer Untersuchung oder Behandlung muss der Arzt genau erklären, was er vorhat und warum das sinnvoll sein soll. Das ist Gesetz und jeder Patient hat darauf Anspruch - auch bei IGeL. Wichtig ist vor allem: Was soll die IGeL bringen? Warum zahlt die Kasse sie nicht? Welche Risiken gibt es? Was kostet die IGeL? Wie viel Zeit habe ich mit der Entscheidung? Eine IGeL ist nie dringend! Für die Entscheidung kann und muss der Arzt Ihnen daher Zeit lassen. Gut zu wissen: Bevor der Arzt etwas unternimmt, müssen Sie dem ausdrücklich zustimmen. Stellen Sie also in Ruhe Ihre Fragen und haken Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen. Die Antworten muss der Arzt Ihnen übrigens persönlich geben, das darf er nicht seinem Praxispersonal übertragen. Gibt es feste Preise für IGeL? Nein. Die Kosten für eine IGeL können von Arzt zu Arzt schwanken. Der Grund: Der Arzt schätzt selbst ein, wie hoch sein Aufwand ist. Je höher, desto teurer die IGeL. Es lohnt sich also, Preise zu vergleichen wie bei anderen Kaufentscheidungen auch. Bekomme ich etwas Schriftliches? Bei einer IGeL muss der Arzt Sie unterschreiben lassen, dass Sie die Kosten selbst übernehmen. Macht er das nicht, müssen Sie hinterher nicht bezahlen. Ist mein Arzt verärgert, wenn ich eine IGeL ablehne? Grundsätzlich gilt: Sie haben immer das Recht, eine IGeL abzulehnen, und müssen nichts erklären. Da IGeL medizinisch zudem nicht nötig sind, sollte Ihr Arzt nicht verärgert sein. Wenn Sie mögen, können Sie ihm erklären, warum Sie ablehnen. Bei einem guten Vertrauensverhältnis sollte das kein Problem sein. |
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